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Wie Weit Vor Und Hinter Einer Einfahrt Darf Man Parken

Bußgeldkatalog: Parken vor Grundstückseinfahrten nach § 12 Abs. 3 StVO

Ver­stoß Buß­geld Punk­te
Par­ken vor einer amt­lich ge­kenn­zeich­neten Feuerwehrzufahrt 65 European union­ro 1
Par­ken im Be­reich einer Grund­stücks­ein- bzw. -aus­fahrt 10 Eu­ro
… mit Behin­derung xv Eu­ro
Par­ken im Be­reich einer Grund­stücks­zufahrt für mehr als iii Stun­den 20 European union­ro
… mit Behin­derung 30 Eu­ro
Par­ken gegen­über einer Grund­stücks­einfahrt bei schma­ler Fahr­bahn ten Eu­ro
… mit Behin­derung 15 Eu­ro
Par­ken gegen­über einer Grund­stücks­einfahrt bei schma­ler Fahr­bahn für mehr als iii Stun­den twenty Eu­ro
… mit Behin­derung 30 Eu­ro
Par­ken an Grund­stücks­einfahrten mit ab­gesenk­tem Bord­stein x Eu­ro
… mit Behin­derung xv Eu­ro
Par­ken an Grund­stücks­einfahrten mit ab­gesenk­tem Bord­stein für mehr als iii Stun­den 20 Eu­ro
… mit Behin­derung xxx Eu­ro
Die StVO verbietet das Parken gegenüber einer Einfahrt auf schmalen Straßen.
Die StVO verbietet das Parken gegenüber einer Einfahrt auf schmalen Straßen.

Grundstücke bieten nicht nur Wohnraum, sondern auch Fläche zum Parken, die natürlich in erster Linie von den Eigentümern genutzt wird. Bei starkem Parkplatzmangel in der Gegend kann es durchaus vorkommen, dass Fahrzeuge die Ein- und Ausfahrt nicht ausreichend freihalten und damit andere Verkehrsteilnehmer behindern.

Um zu verhindern, dass unbefugte Personen Zufahrten blockieren, lid der Gesetzgeber durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Parken vor Grundstücksein- und –ausfahrten für unzulässig erklärt.

Das Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt ist unter bestimmten Umständen genauso verboten. Wann Sie gegenüber einer Einfahrt parken dürfen und wann nicht, erklärt Ihnen dieser Ratgeber. Des Weiteren können Sie obiger Bußgeldtabelle entnehmen, wie tief Sie bei einem solchen Parkverstoß in die Tasche greifen müssen.

Inhaltsverzeichnis

Das sagt die StVO zum Parken vor & gegenüber von Einfahrten

Das Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt ist nach StVO verboten. Konkret heißt es in § 12 Abs. 3 StVO:

Das Parken ist unzulässig […] vor Grundstücksein- und –ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber […].

Vor einer Grundstückseinfahrt ist das Parken verboten.
Vor einer Grundstückseinfahrt ist das Parken verboten.

Obwohl diese Regelung eigentlich sehr eindeutig ist, gibt es Ausnahmen. Wie im Folgenden noch näher erläutert wird, können beispielsweise Grundstücksbesitzer vor der eigenen Einfahrt Parken, sofern sie dabei nicht gegen weitere Verkehrsregeln verstoßen.

Außerdem lässt die StVO einigen Spielraum, was das Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt angeht. Verboten ist dies nur auf schmalen Straßen. Bleibt besides die Frage, wann eine Straße als „schmal" genug zu bewerten ist, damit dieses Parkverbot angewendet werden kann.

Weil der Gesetzgeber die Auslegung der Rechtsprechung überlassen hat, kann ein maßgebendes Urteil herangezogen werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschied am 25. Februar 1994 folgendermaßen:

Eine Fahrbahn ist im Sinne des § 12 III Nr. iii StVO dann schmal, wenn die Grundstückseinfahrt oder -ausfahrt wegen eines gegenüber geparkten Fahrzeugs nicht mehr unter nur mäßigem Rangieren möglich ist. Ein einmaliges Rangieren ist dem dice Ein- oder Ausfahrt benutzenden Kraftfahrer dabei zumutbar. (Az. Ss (Z) 227/93).

Es muss allerdings betont werden, dass die Rechtsprechung sich bei der Frage, wann eine Straße schmal ist, nicht einig ist. Beispielsweise hielt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Regelung in § 12 StVO für teilweise unwirksam. Den Richtern zufolge sei die Formulierung zu unklar (Az: 5 Southward 1044/fifteen).

Eine Grundstückseinfahrt ist nach Definition die Zufahrt, dice ein Grundstück mit einer öffentlichen Straße verbindet.

Wie viel Abstand beim Parken eingehalten werden muss, erfahren Sie in diesem Video:

Welcher Mindestabstand muss beim Parken eingehalten werden? Erfahren Sie es hier im Video.

Parken vor eigener Einfahrt – auch nicht immer erlaubt!

Das unzulässige Parken gegenüber von Grundstückseinfahrten kann ein Abschleppen zur Folge haben.
Das unzulässige Parken gegenüber von Grundstückseinfahrten kann ein Abschleppen zur Folge haben.

Können Sie einen Strafzettel für das Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt erhalten, obwohl es sich um Ihr eigenes Grundstück handelt? Das Parkverbot dient in erster Linie dem Schutz des Berechtigten (hier: Grundstückseigentümer). Nutzen nur Sie die Einfahrt, dürfen Sie Ihren Pkw auch davor abstellen, ohne Andere dabei zu behindern.

Wenn Sie Besuch erwarten, dürfen Sie auch diesem das Parken vor Ihrer Garageneinfahrt oder Grundstückszufahrt gestatten. Eine uneingeschränkte Parkerlaubnis haben allerdings selbst Grundstücksbesitzer nicht.

Bedeutet das Parken vor der eigenen Einfahrt gleichzeitig ein Parken gegenüber einer fremden Grundstückseinfahrt, ist es verboten. Das ist beispielsweise der Autumn, wenn in einer schmalen Straße zwei Grundstückseinfahrten einander gegenüber liegen.

Des Weiteren dürfen Sie in der Regel nicht vor der eigenen Grundstückseinfahrt parken, wenn sich davor ein Gehweg mit abgesenktem Bordstein befindet. Dieses Verbot soll nicht nur die eigene Einfahrt freihalten, sondern Verkehrsteilnehmer schützen, die auf den abgesenkten Bordstein angewiesen sind, um den Gehweg nutzen zu können (z. B. Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen).

Parken vor privaten Grundstücksein- und –ausfahrten verhindern

Parken neben Grundstückseinfahrten ist auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Parken neben Grundstückseinfahrten ist auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Natürlich ist es ärgerlich, wenn andere Fahrzeuge so dicht an Ihrem Grundstück stehen, dass Sie dieses mit Ihrem Pkw nicht mehr verlassen können. Wer auf diese Weise zugeparkt wurde, möchte dann gerne sofort zum Telefon greifen und den Abschleppdienst rufen. Das ist allerdings nicht ganz unproblematisch.

Wie bereits erklärt, ist das Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt nur auf schmalen Straßen verboten. Wer hier vorschnell abschleppen lässt, bleibt möglicherweise selbst auf den Kosten für diesen Service sitzen, wenn am Ende ein Gericht urteilt, dass die Voraussetzungen für § 12 Abs. 3 Nr. iii StVO nicht erfüllt waren.

Weil es sich bei der Straße vor der Grundstückseinfahrt in der Regel um den öffentlichen Verkehrsraum handelt, sind Polizei und Ordnungsamt Ihre ersten Ansprechpartner. Kommt der Abschleppdienst dann im Auftrag der Behörde, muss die Kosten der Falschparker tragen.

Auch hier herrscht Uneinigkeit unter Rechtsexperten darüber, ob Grundstücksbesitzer selbst das Abschleppen eines Falschparkers veranlassen dürfen. Deshalb ist es ratsam, zunächst das Ordnungsamt zu verständigen.

Gilt das Schild „Ausfahrt freihalten" auch gegenüber?

Es steht Ihnen frei, auf Ihrem Privatgrundstück ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Einfahrt freihalten (auch gegenüber)" anzubringen. Wichtig ist, dass das Schild von amtlich gekennzeichneten Schildern unterschieden werden kann, da dies andernfalls gegen § 33 Abs. 2 StVO (Verkehrsbeeinträchtigungen) verstoßen würde.

Allerdings können Sie damit nicht unbedingt das Parken gegenüber der Grundstückseinfahrt verhindern. Anbringen dürfen Sie ein nicht-amtliches Hinweisschild nur auf Ihrem Privatgrund. Gültigkeit hat dies aber in der Regel nicht.

Die amtliche Kennung ist Ihnen vielleicht von Feuerwehrzufahrten geläufig. Vor diesen (amtlichen) Schildern herrscht absolutes Halteverbot. Ignorieren Sie es, müssen Sie mit 65 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Vor allem bei einer Feuerwehrzufahrt sollten Sie die Ein- und Ausfahrt freihalten.
Vor allem bei einer Feuerwehrzufahrt sollten Sie die Ein- und Ausfahrt freihalten.

Parken vor Einfahrten mit ausreichendem Abstand

Bei akutem Parkplatzmangel debattiert mancher Autofahrer mit sich selbst, ob das eigene Kfz nicht doch noch in der Nähe der Einfahrt Platz hat. Selbst, wenn es ein wenig in den Zufahrtsbereich hineinragt, kommen andere Autos doch sicherlich noch gut daran vorbei – oder?

Damit Sie keiner Fehleinschätzung erliegen und am Ende doch ein Bußgeld riskieren, sollten Sie ausreichend Abstand zur Grundstückseinfahrt halten. Etwa drei bis fünf Meter sollten Fahrzeuge zur Zufahrt wahren, sodass ein Fahrzeug, das vom Grundstück fährt, problemlos zwischen den parkenden Fahrzeugen hindurch fahren kann. Dies gilt gleichermaßen für schmale und breite Grundstückseinfahrten.

Gesetzlich ist dieser Abstand – im Gegenteil zum Parken an Kreuzungen und Einmündungen – nicht geregelt.

Eine Bordsteinabsenkung ist im Übrigen nicht immer ein zwingendes Erkennungsmerkmal einer Grundstückseinfahrt. Es kann sich auch dann um eine Ein- oder Ausfahrt handeln, wenn der Bordstein davor nicht abgesenkt ist (Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: 4 StR 535/70).

FAQ: Parken gegenüber Grundstückseinfahrten

Darf ich gegenüber einer Grundstückseinfahrt parken?

Das ist nicht erlaubt, wenn die Fahrbahn sehr schmal ist und Autos die Einfahrt nicht mehr nutzen könnten. Welches Bußgeld hierfür droht, erfahren Sie hier.

Was mache ich, wenn jemand vor meiner Grundstückseinfahrt parkt?

Zunächst sollten Sie warten, ob der Fahrer des Wagens zurückkehrt. Dauert es länger, erklären wir Ihnen hier, was Sie tun können.

Darf ich gegenüber meiner eigenen Grundstückseinfahrt parken?

Grundsätzlich ja, allerdings nur, wenn dabei nicht andere Regeln zum Parken missachtet werden (z. B. ordnungswidriges Parken vor abgesenktem Bordstein).

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Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt: Wer darf das?

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Source: https://www.bussgeld-info.de/parken-gegenueber-grundstueckseinfahrt/

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